Geschäftsbedingungen

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt

worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Cordes am Rosengarten behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 des Abreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Cordes am Rosengarten das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel Cordes am Rosengarten.

Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Cordes am Rosengarten verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel Cordes am Rosengarten das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Bei Abbestellung von Reservierungen werden in Rechnung gestellt:

· Bis 90 Kalendertage vor Ankunft keine Kosten

· Bis 40 Kalendertage vor Ankunft 25 % der Vereinbarung

· Bis 20 Kalendertage vor Ankunft 50 % der Vereinbarung

· Bis 0 Kalendertage vor Ankunft 100 % der Vereinbarung

Bei Umbestellungen von Reservierungen werden in Rechnung gestellt:

a.) bis 40 Kalendertage vor Ankunft: keine Kosten

b.) bis 30 Kalendertage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen

c.) bis 14 Kalendertage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen

d.) 1 bis 14 Kalendertage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen

e.) 1 bis 0 Kalendertage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen

Umfassen die Vereinbarungen mehr als 150 Übernachtungen, so verlängert sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Kalendertage.

Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, bis 20 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

Zimmer sind bis 20 Tage vor Anreise zu bezahlen